Service

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SERVICE

Sie erwarten Hilfe auf den Gebieten des Sozial- und Rentenrechts und damit verbundenen versicherungsrechtlichen Problemstellungen. Genau damit befassen wir uns. Um aber für Sie bestmöglich tätig werden zu können, benötigen wir ausführliche Informationen. Unser Rat kann immer nur so vollständig sein, wie Sie uns zu informieren bereit waren. Allein die Vorlage zum Beispiel eines Versicherungsverlaufes, einer Rentenauskunft oder eines Schreibens (über das Sie sich ärgern) reicht nicht aus.

Zweckmäßig meistens:
  • Tabellarischer Lebenslauf und Angaben über augenblickliche Tätigkeiten, beabsichtigte Veränderungen, angebotene Altersteilzeit, bevorstehende Entlassung, Betriebsaufgabe oder Umwandlung der Rechtsform, Auswanderung, Heirat, Scheidung
  • Geburtsdaten des Ehepartners und der Kinder, evtl. selbständige Tätigkeit des Ehegatten, für ihn bestehende Ansprüche, Mitarbeit im Unternehmen
  • Informationen über besondere persönliche Verhältnisse: Schwerbehindert oder anhängiges Antragsverfahren, Krankheiten und Klinikaufenthalte, Arbeitslosigkeit, Bezug von Versorgung und Rente
  • In Versicherungsangelegenheiten stets alle Vertragsunterlagen (ab Angebot, Antrag) einschl. Versicherungsbedingungen
  • und Zusatzvereinbarungen sowie sämtlichen Nachträgen, bisherige Korrespondenz und Notizen über Verhandlungen und Telefonate im Zusammenhang mit geltend gemachten Ansprüchen
  • Anschrift des steuerlichen oder anwaltlichen Beraters, mit dem wir uns bei ergänzenden Fragen in Verbindung setzen dürfen. Wenn Sie uns Vollmacht erteilen zur Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten, können diese mit uns und wir mit diesen Stellen
  • direkt korrespondieren und verhandeln. Dadurch behalten wir den Überblick zur sachgerechten Wahrnehmung Ihrer Interessen.
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